Schulordnung der ARS

Stand: 18.08.25

 

Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen.

Damit das so bleibt, brauchen wir Regeln, wie überall dort, wo Menschen zusammen sind.

Unsere Schulordnung soll uns dabei helfen.

 

Die folgenden Regeln gelten in der Schule, in der Betreuung und im offenen Ganztag.

 

Schul- und Betreuungs- Beginn/-Ende

  1. Ab 07.45 Uhr gibt es eine Frühaufsicht auf dem Pausenhof.
  2. Wenn ich vor Schulbeginn in die Schule komme, gehe ich in die Räume der Frühbetreuung.
  3. Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  4. Meine Eltern verabschieden mich vor dem Haupteingang und holen mich dort auch wieder ab. Am Nachmittag dürfen die Eltern ihre Kinder nach der Segelstunde in der ESB abholen.
  5. Ich parke meinen Roller/mein Fahrrad an den dafür vorgesehenen Ständern außerhalb des Gebäudes und schließe sie mit einem Schloss ab. - Die Schule übernimmt keine Haftung.
  6. Während der gesamten Schul- und Betreuungszeit bleibe ich auf dem Schulgelände.
  7. Nach meinem Schul-/Betreuungs-Angebot gehe ich direkt nach Hause und halte mich nicht mehr auf dem Schulgelände auf.

 

Gemeinsam sorgen wir für ein schönes Schulgebäude und Schulgelände:

  1. Ich gehe mit den Gegenständen des Schulgebäudes und Schulgeländes sorgsam um.
  2. Meinen Arbeitsplatz halte ich sauber.
  3. Das WC verlasse ich sauber und gleich nach dem Händewaschen.
  4. Sollte auf dem WC etwas danebengehen, mache ich meine Verschmutzung wieder sauber.
  5. Ich spucke nicht auf den Boden.
  6. Ich male Kreide nur auf den Schulhofboden.
  7. Mit Strom und Wasser gehe ich sparsam um.
  8. Ich werfe meinen Müll in den richtigen Abfalleimer.
  9. Jacken, Schuhe und Turnbeutel bewahre ich ordentlich an der Garderobe auf.
  10. Ich achte auf die Sachen der anderen Kinder und mache nichts kaputt.
  11. Das Tragen und der Gebrauch von Smartwatches sowie die Benutzung von Handys und sonstigen Geräten mit z.B. Kommunikations-, Abhör-, Aufnahme-, Internet-, Kamera- und Spielfunktion sind in der Schule verboten. Ich lasse sie während der Schul- und Betreuungszeit im Schulranzen und stets ausgeschaltet - Die Schule übernimmt keine Haftung.

 

Während des Unterrichts/der Ganztagszeit

  1. Wir gehen freundlich und respektvoll miteinander um.
  2. Ich verletze niemanden – weder mit Worten noch mit Taten.
  3. Ich achte die persönlichen Grenzen der anderen Kinder.
  1. Ich halte mich an die Klassen-/Gruppenregeln.
  2. Beim Warten am Aufstellplatz stelle ich mich ordentlich in die Reihe.
  3. Wenn ich in Fluren oder vor Räumen warte, verhalte ich mich leise, damit ich niemandem beim Lernen störe.
  4. Ich kaue keine Kaugummis.

 

Während der Pausen

  1. Während der Großen Pause bleibe ich auf dem Schulhof.
  2. Wenn ich Hilfe benötige, gehe ich zu den Pausenengeln oder zur Aufsicht.
  3. Ballspielen (Fußball + Basketball) ist am Vormittag nur mit Softbällen und nur auf den Sportplätzen und am Nachmittag zusätzlich mit weiteren Bällen und an anderen Orten, allerdings nur unter Aufsicht erlaubt.
  4. Ich klettere nur auf den Klettergeräten. Das Klettern auf Zäunen, Dächern und Bäumen ist verboten.
  5. Ich gehe mit den Bäumen und Pflanzen pfleglich um.
  6. Mit Tieren gehe ich respektvoll um.
  7. Beim Spielen im Gebüsch kann ich unter Umständen verletzt werden und passe daher auf mich und Andere auf.
  8. Der Mitarbeiterparkplatz, die große Wiese, die Feuerwehrzufahrt, das Gebüsch hinter dem Fußballkäfig und der Schulgarten sind kinderfreie Zonen. Ich betrete sie nur gemeinsam mit Lehr- oder Betreuungskräften. Ich halte mich auch nicht im Eingangsfoyer auf.
  9. Ich betrete keine Rettungstreppe.

 

An Regentagen…

  1. …bleibe ich in der Pause unter dem Vordach oder gehe nur mit Regenjacke oder Regenschirm auf den Schulhof.
  2. …ist der Sport- und Spielplatz leider gesperrt. Auch alle Klettergerüste, -stangen und Baumstämme sind nicht zum Klettern freigegeben.
  3. An Regentagen, sowie bei Eis und Schnee bleiben die Bälle im Klassen/Gruppenraum.
  4. An Schneetagen ist das Werfen mit Schneebällen verboten. Es ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von Lehr- oder Betreuungskräften und nur unter Aufsicht gestattet.
  5. Das Betreten von vereisten Flächen ist gefährlich und daher verboten.

 

 

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